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1314. Mai 17. Brega (Brieg).

crast. ascens.

Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, bestimmt wegen der treuen Dienste seines Erbvogtes von Brieg Hildebrand, dass kein Bürger oder Zugehöriger der Stadt Brieg vor das herzogliche oder ein anderes Gericht gerufen werden darf, bevor er nicht vor dem Gericht des Hildebrand oder dessen Nachfolger gestanden hat. Wendet sich dagegen Jemand freiwillig auf seine Kosten an das herzogliche Gericht, so soll der Erbvogt den gebührenden Antheil an den Gerichtsgefällen erhalten.

Z.: Albert Barth, Joh. v. Golsyn, Thymo v. Koldicz, Heinczco v. Marschowicz, Vincenz v. Schildberg, Wischco v. Schildberg; ausgefertigt vom herzoglichen Hofnotar Heinrich v. Zalczburn.


Aus dem Or. im Brieger Rathsarch. abgedr. von Grünhagen Urkunden der Stadt Brieg (Cod. dipl. Sil. IX) S. 228, wo auch über das Siegel zu vergleichen.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.